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CE-Kennzeichnung - Konformitätserklärung Neben der CE-Kennzeichnung muß die Übereinstimmung eines Gerätes mit den Vorschriften z. B. des EMV-Gesetzes durch eine EG-Konformitätserklärung bestätigt werden mit:
- Gerätebeschreibung
- Fundstellen der Spezifikationen (Richtlinie[n], Normen)
- rechtsverbindlichem Unterzeichner
- ggf. Fundstelle der von benannter Stelle ausgestellten EG-Baumuster-Bescheinigung
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