CE-Kennzeichnung - Konformitätserklärung

Rittal Online Kolleg - EMV-Grundlagen - CE-Kennzeichnung und Normung

 
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CE-Kennzeichnung - Konformitätserklärung Neben der CE-Kennzeichnung muß die Übereinstimmung eines Gerätes mit den Vorschriften z. B. des EMV-Gesetzes durch eine EG-Konformitätserklärung bestätigt werden mit:

  • Gerätebeschreibung
  • Fundstellen der Spezifikationen (Richtlinie[n], Normen)
  • rechtsverbindlichem Unterzeichner
  • ggf. Fundstelle der von benannter Stelle ausgestellten EG-Baumuster-Bescheinigung
   
   
 
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